Datenschutz und Betroffenenrechte – Motorsportwetten Hub

Zuletzt aktualisiert: Lesezeit: 3 Min.

Die Artikel über Formel 1, Motorsport und weitere Sportarten auf Motorsportwetten Hub erfordern nur wenige personenbezogene Daten, nämlich jene, die der Betrieb einer Informationswebsite benötigt. Die Verarbeitung richtet sich nach der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).

Verantwortlicher

Verantwortlicher gemäß Art. 4 Z 7 DSGVO ist, wer Motorsportwetten Hub betreibt. Die Firma, die Anschrift und die E-Mail-Adresse sind im Impressum auf motorsportwettenat.com zu finden; auch Fragen zum Datenschutz gehen dorthin.

Verarbeitete Daten

Bei jedem Aufruf notiert der Webserver IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, die aufgerufene Adresse, die Menge der übertragenen Daten, die verweisende Seite und den Browsertyp. Das geschieht für den sicheren Betrieb und zur Abwehr von Angriffen, und nach spätestens 90 Tagen werden die Einträge gelöscht oder gekürzt. Eine E-Mail oder ein Formular bringt zusätzlich Name, Adresse und Nachricht mit sich, die nur der Beantwortung dienen. Wettkonten, Einzahlungen oder Ausweisdaten werden auf Motorsportwetten Hub nicht geführt.

Rechtsgrundlagen

Für die Protokolldaten besteht ein berechtigtes Interesse an stabilem und sicherem Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Anfragen werden auf derselben Grundlage beantwortet, bei Bezug auf einen Vertrag nach lit. b. Wo Cookies nicht unbedingt erforderlich sind, und bei der Reichweitenmessung, ist eine Einwilligung die Grundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 165 Abs. 3 TKG 2021); sie gilt bis zum Widerruf, der jederzeit für die Zukunft möglich ist.

Empfänger und Übermittlung in Drittländer

Ein Verkauf personenbezogener Daten findet nicht statt. Empfänger sind Auftragsverarbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die nach Art. 28 DSGVO durch Vertrag gebunden sind, sowie Behörden, soweit eine Rechtspflicht besteht. Außerhalb des EWR werden Daten nur übermittelt, wenn ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt oder geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO bestehen, etwa Standardvertragsklauseln.

Speicherfristen

Protokolldaten bleiben höchstens 90 Tage erhalten, Anfragen bis zu ihrer Erledigung, soweit nicht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht gilt. Daten aus einer Einwilligung werden mit deren Widerruf oder mit dem Wegfall des Zwecks gelöscht.

Rechte der Betroffenen

Betroffene können nach Art. 15 bis 21 DSGVO Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch verlangen. Die Antwort ist kostenlos und kommt binnen eines Monats; bei Komplexität oder hoher Anfragenzahl kann die Frist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO um zwei weitere Monate verlängert werden. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall oder Profiling finden nicht statt.

Recht auf Beschwerde

Bei einem Verstoß gegen das Datenschutzrecht kann nach Art. 77 DSGVO Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) in Wien erhoben werden.

Stand: 29 October 2026.